Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 03. Juni 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, Garagengebäude
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus und einem Garagengebäude, Ursprungsbaujahr Wohnhaus - keine genauen Angaben vorliegend - Annahme 1900/fiktives mittleres Baujahr 1995, Baujahr Garage - keine Angaben vorliegend, Wohnhaus rd. 129 m² Wfl., zum Wertermittlungsstichtag (05.09.2024) ist das Wohnhaus NICHT nutzbar. Die Außenhaut des Gebäudes wurde instandgesetzt, im Inneren befindet sich das Objekt im Rohbauzustand. Auf dem Grundstück lagern Bauschutt und Unrat, der seitliche Gartenbereich ist verwildert. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gelsenkirchen auf zvg-portal.de
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