Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen: So funktioniert es

Wissen5 Min.5. März 2026

Was ist die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung ist eine Kaution, die jeder Bieter vor oder bei der Zwangsversteigerung hinterlegen muss. Sie soll sicherstellen, dass der Meistbietende seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

In der Regel beträgt die Sicherheitsleistung 10% des festgesetzten Verkehrswerts — nicht des Meistgebots. Bei einem Verkehrswert von 300.000 € müssen Sie also 30.000 € als Sicherheit hinterlegen.

Wichtig: Der genaue Betrag steht in der Terminbekanntmachung des Amtsgerichts.

Zahlungsmethoden

1. Banküberweisung (empfohlen)

Die sicherste Methode. Überweisen Sie den Betrag auf das Konto des Amtsgerichts mit dem Aktenzeichen als Verwendungszweck.

Achtung: Die Gutschrift muss spätestens am Tag vor dem Versteigerungstermin auf dem Gerichtskonto eingegangen sein. Planen Sie mindestens 14 Tage Vorlauf ein!

2. Bankbürgschaft

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der EU zugelassenen Bank. Diese muss im Original vorliegen und den genauen Betrag sowie das Aktenzeichen nennen.

3. Verrechnungsscheck

Ein Scheck einer deutschen Bank, der maximal 3 Tage alt sein darf. Barschecks werden nicht akzeptiert.

Nicht akzeptiert

  • Bargeld wird grundsätzlich nicht akzeptiert
  • EC-Karten oder Kreditkarten
  • Überweisungsbelege (nur die tatsächliche Gutschrift zählt)

Ablauf im Detail

Vor dem Termin

  1. Prüfen Sie die Terminbekanntmachung auf den genauen Betrag
  2. Finden Sie die Bankverbindung des Amtsgerichts (steht in der Bekanntmachung oder auf der Objektdetailseite bei ZVG Einfach)
  3. Überweisen Sie rechtzeitig mit dem Aktenzeichen als Verwendungszweck
  4. Bewahren Sie den Überweisungsbeleg auf

Am Versteigerungstag

  • Bei Überweisung: Das Gericht prüft den Eingang — halten Sie Ihren Beleg bereit
  • Bei Bürgschaft: Legen Sie das Original vor
  • Bei Scheck: Übergeben Sie den Scheck dem Rechtspfleger

Nach dem Termin

  • Sie erhalten den Zuschlag: Die Sicherheitsleistung wird auf das Meistgebot angerechnet
  • Sie erhalten den Zuschlag nicht: Die Sicherheitsleistung wird innerhalb weniger Tage zurücküberwiesen

Häufige Fehler

  1. Zu spät überwiesen — die Gutschrift muss am Vortag da sein, nicht am Versteigerungstag
  2. Falsches Aktenzeichen — ohne korrekte Zuordnung kann das Gericht die Zahlung nicht verifizieren
  3. Zu wenig überwiesen — prüfen Sie den genauen Betrag in der Terminbekanntmachung
  4. Bargeld mitgebracht — wird nicht akzeptiert, auch nicht in kleinen Beträgen

Tipp

Wenn Sie regelmäßig an Versteigerungsterminen teilnehmen möchten, kann eine Dauerhafte Bankbürgschaft sinnvoll sein. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Möglichkeiten.