Welche Kosten fallen bei einer Zwangsversteigerung an?

Wissen6 Min.15. März 2026

Kaufnebenkosten bei Zwangsversteigerungen

Ein häufiges Missverständnis: Viele denken, der Zuschlagspreis sei der Gesamtpreis. Tatsächlich kommen mehrere Nebenkosten hinzu, die Sie bei Ihrer Budgetplanung berücksichtigen müssen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist die größte Nebenkostenposition. Sie variiert je nach Bundesland:

BundeslandSteuersatz
Bayern, Sachsen3,5%
Baden-Württemberg5,0%
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6,0%
Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen6,5%
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt5,0% – 6,5%

Beispiel: Bei einem Zuschlag von 200.000 € in NRW zahlen Sie 13.000 € Grunderwerbsteuer (6,5%).

Zuschlagsgebühr

Die Zuschlagsgebühr ist eine Gerichtsgebühr für die Durchführung der Versteigerung. Sie richtet sich nach dem Zuschlagsbetrag und liegt typischerweise bei 50 bis 200 € — ein vergleichsweise geringer Posten.

Zinsen (4% p.a.)

Ab dem Tag des Zuschlags fallen 4% Zinsen pro Jahr auf das Meistgebot an. Diese laufen bis zur vollständigen Zahlung. Bei einer Zahlungsfrist von 8 Wochen und einem Zuschlag von 200.000 € wären das ca. 1.230 €.

Grundbuchgebühren

Für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch fallen Gebühren an — in der Regel ca. 0,5% des Kaufpreises. Bei 200.000 € also etwa 1.000 €.

Was Sie NICHT zahlen

Im Vergleich zum regulären Immobilienkauf sparen Sie erheblich:

  • Keine Notargebühren — der Zuschlag ersetzt den notariellen Kaufvertrag
  • Keine Maklerprovision — es gibt keinen Makler
  • Keine Verhandlungskosten — der Preis ergibt sich aus der Auktion

Gesamtrechnung: Ein Beispiel

PositionBetrag
Zuschlag (Meistgebot)200.000 €
Grunderwerbsteuer (6,5%, NRW)13.000 €
Grundbuchgebühren (0,5%)1.000 €
Zuschlagsgebühr150 €
Zinsen (8 Wochen)1.230 €
**Gesamt****215.380 €**

Das entspricht ca. 7,7% Nebenkosten — deutlich weniger als die 10–15%, die beim klassischen Immobilienkauf mit Notar und Makler anfallen.

Sicherheitsleistung

Vergessen Sie nicht die Sicherheitsleistung vor dem Termin: In der Regel 10% des Verkehrswerts. Diese wird auf das Meistgebot angerechnet, muss aber vorab auf das Konto des Amtsgerichts überwiesen werden (mindestens 14 Tage vor dem Termin).

Tipp: Budget großzügig planen

Kalkulieren Sie neben den Kaufnebenkosten auch einen Puffer für mögliche Sanierungskosten. Viele Versteigerungsobjekte sind renovierungsbedürftig. Ein Richtwert: Planen Sie mindestens 10–20% des Kaufpreises für Instandhaltung ein.